Schulungsmaterial
Unter dem Begriff „Schulungsmaterial“ (engl. „Educational material“) versteht man ergänzende Informationen, die für die sichere Anwendung der betreffenden Arzneimittel von Bedeutung sind und zur Fach- und Gebrauchsinformation für bestimmte Arzneimittel zur Verfügung gestellt werden. Das Schulungsmaterial wird bei der Zulassung oder Änderung der Zulassung eines Arzneimittels angeordnet, wenn in der medizinischen Praxis zusätzlich zu Fach- und Gebrauchsinformation besondere Informationen zur Minimierung von Arzneimittelrisiken erforderlich sind.
Auch wenn das Arzneimittel von verschiedenen pharmazeutischen Unternehmern vertrieben wird, soll das Schulungsmaterial einheitlich sein, damit die zu vermittelnden Inhalte unabhängig vom verordneten bzw. angewendeten, individuellen Arzneimittel gleichermaßen von den Zielgruppen wahrgenommen werden und beim Anwender nicht zu Verwirrung führen.
Behördlich genehmigtes Schulungsmaterial wird mit dem Logo „Blaue Hand“ gekennzeichnet und auf den Internetseiten von Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und Paul-Ehrlich-Institut bereitgestellt.
Von BfArM veröffentlichtes genehmigtes Schulungsmaterial zu Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln in seinem Zuständigkeitsbereich finden Sie hier:
Von Paul-Ehrlich-Institut (PEI) veröffentlichtes Schulungsmaterial zu Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln in seinem Zuständigkeitsbereich finden Sie hier:
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonummer 0 22 38 94 99 310 zur Verfügung.
Gerne können Sie Ihre Anfrage auch per E-Mail an pv@ebbmedical.com senden.